Energie teilen
Hand auf’s Herz, das mit den Energiegemeinschaften klingt schon toll: Energie teilen, keine Netznutzungsentgelte, Erlass mancher Steuern und Gebühren – doch sehen wir uns die Sache etwas näher an.
Zunächst müssen Sie dafür eine Rechtsform finden und gründen (Verein, Genossenschaft, GmbH,…). Das ist mit Zeit und Geld verbunden und es müssen handelnde Personen als Vereinsvorstand, Geschäftsführer etc. gefunden werden.
Netznutzungsentgelte und Steuern/Abgaben werden nur bei zeitgleicher Produktion und Verbrauch reduziert oder ausgesetzt. Wenn die Produktionseinheit(en) in der Energiegemeinschaft PV-Anlagen sind und Sie tagsüber z.B. berufstätig und nicht zu Hause, dann haben Sie eher wenig davon.
Die wirklich interessante Reduktion der Netzentgelte kommt nur zum Tragen, wenn alle Teilnehmer der Energiegemeinschaft am gleichen Trafo hängen. Das ist in der Praxis nicht einfach. Diverse größere Anteile an den Systemnutzungsentgelten, wie z.B. das Netzverlustentgelt, werden gar nicht reduziert.
Unser virtueller Speicher im Communitymodell hingegen macht vieles sehr einfach – kein bürokratischer Aufwand, außer einem Stromliefervertrag. Von virtueller Zwischenspeicherung eines etwaigen Überschusses und späterer Nutzung über gemeinsamer ganzjähriger Nutzung von in der Community erzeugtem Strom, natürlich mit automatischem Bezug zu Marktpreisen, wenn der eigene Strom einmal nicht ausreicht bis hin zu gemeinsamer Abrechnung der Community inklusive Kostenaufteilung auf Zählpunktebene ist alles in unserem Modell schon da. Ob für ein einzelnes Einfamilienhaus, eine Familie mit 2-3 Objekten oder eine Gemeinschaft von 50 Objekten und einer Erzeugungsanlage – es ist vieles möglich.
Bürgerenergiegemeinschaft | erneuerbare Energiegemeinschaft | Communitymodell | |
eigene Rechtsform (Verein, Genossenschaft, GmbH) erforderlich | JA | JA | |
Organe (Vorstand, Geschäftsführer...) und Verträge erforderlich | JA | JA | |
Gründungskosten | |||
Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich | |||
Reduktion Netzkosten und/oder Steuern unter gewissen Vorraussetzungen | |||
Vorteile NUR wenn Produktion und Verbrauch gleichzeitig erfolgen | |||
Ganzjahresausgleich mit virtuellem Speicher | NEIN | NEIN | |
bilanzielle Autarkie möglich | |||
Smart Meter zwingend erforderlich | |||
gemeinsame Abrechnung aller teilnehmenden Zählpunkte für höchstmögliche Nutzung der Vorteile des größeren Ganzen | |||
Aufgliederungsvorschlag der gemeinschaftlichen Abrechnung auf einzelne Zählpunkte grundsätzlich enthalten | |||
Verfügbar für Zählpunkte uneingeschränkt in ganz Österreich | JA | ||
Jederzeitiges (innerhalb der gesetzlichen Wechselfrist von 3 Wochen) Hinzufügen oder Herausnehmen einzelner Zählpunkte möglich | JA |
Fall konkret aussehen?

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