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1. Wie funktioniert das Communitymodell?

Der Grundgedanke des Community Modells ist, dass in Zeiten hoher Produktion und weniger Verbrauch (also in den Sommermonaten) der Überschuss virtuell zwischengespeichert – das bedeutet dann am Speicherkonto wertmäßig gutgeschrieben wird. Dieses Guthaben kann bei Bedarf in Zeiten geringerer Produktion (also in den Wintermonaten) wieder vom Speicherkonto abgebucht werden. Sinngemäß kann so auch ein Tag/Nacht Ausgleich erfolgen.

2. Wie kann ich meinen Überschuss mit anderen teilen?

Das Abbuchen vom Speicherkonto ist nicht nur an der gleichen Anlagenadresse möglich, sondern kann an beliebig vielen anderen Adressen erfolgen. So ist es z.B. möglich, dass wenn auf einem Gebäude eine große Dachfläche zur Verfügung steht damit viel Strom produziert wird, dass nicht nur das gleiche Gebäude sondern auch andere Gebäude wie z.B. Verwandte, Freunde, Nachbarn, etc. damit versorgt werden können.

3. Wie wird das Akonto errechnet?

Die Verrechnung der Teilbetragsvorschreibung (des Akontos) hängt davon ab ob sich der Tarif im ersten Vertragsjahr befindet und somit noch wenig oder keine Messwerte zur Verfügung stehen. In diesem Fall wird auf den tatsächlichen Verbrauch, also jener Verbrauch der an der Anlage war, bevor eine PV Anlage errichtet wurde und die zu erwartende jährliche Produktion der PV-Anlage abgezielt. Das ganze wird mit den Standardlastprofilen monatlich abgegrenzt und ergibt in den Sommermonaten geringere Bezugs- und höhere Einspeisemengen und damit geringe monatliche Teilbeträge und in den Wintermonaten umgekehrt. Dies ist notwendig, da ja im ersten Vertragsjahr in der Regel das Speicherkonto nicht so ausreichend gefüllt werden kann, dass der für ein volles Speicherjahr zu erwartende Energiemengenausgleich vollzogen werden könnte und es somit wegen des notwendigen Zukaufs zu höheren Kosten kommt.
Ab dem zweiten Jahr wird auf die zu erwartenden Kosten des Community Tarifs für ein ganzes Speicher Jahre abgezielt; diese Kosten werden jedes Monat mit der Preisbasis des Vormonats bewertet und davon ein Zwölftel in Rechnung gestellt.

4. Wie wird die Höhe des Sockelbetrags errechnet?

Der Sockelbetrag bemisst sich an der Höhe der drei teuersten Wintermonate, das sind Dezember, Jänner und Februar. Dazu wird im Prinzip das Akonto für diese Monate nach der Methodik für das erste Vertragsjahr errechnet. Als Preisbasis dient das arithmetische Mittel des monatlichen Börsendurchschnitts der letzten 3 Monate zum Zeitpunkt der Erstellung des Sockelbetrag. Das Dreimonatsmittel wird verwendet, um etwaige preisliche Ausreißer einzelner Monate zu glätten.

5. Wann erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung umfasst immer ein Speicherjahr, ist also per Stichtag 31.3. eines jeden Jahres zu erstellen. Sie erfolgt, sobald für alle teilnehmenden Zählpunkte die notwendigen Messwerte seitens des Netzbetreibers vorliegen.

Die meisten Netzbetreiber schicken mittlerweile – vor allem wenn intelligente Messgeräte („smartmeter“) installiert sind, zeitnah monatliche oder tagesgenaue Messwerte. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass bis Mitte Mai die Abrechnungen erstellt werden können. Anders verhält es sich wenn noch keine smart meter bei allen teilnehmenden Zählpunkten einer Bezugsgruppe eingebaut sind. Dann muss für jeden teilnehmenden Zielpunkt so lange abgewartet werden, bis das ganze Speicherjahr durch Messwerte belegt ist. Im ungünstigsten Fall kann sich das also bis zum März des Folgejahres hinziehen.

6. Was ist der Rechnungsempfänger / ein Vertragspartner?

Da im Communitytarif beliebig viele Anlagen und beliebig viele Zählpunkte in einer Bezugsgruppe zusammengefasst werden können, die Vorteile des gegenseitigen Energie Austausches aber nur dann dargestellt werden können, wenn alles als eine Einheit betrachtet wird, gibt es nur einen Rechnungsempfänger. Es ist Aufgabe des Rechnungsempfänger und der teilnehmenden Vertragspartner untereinander eine rechtskonforme Möglichkeit der gegenseitigen Verrechnung zu definieren. Rechnungsempfänger ist somit ein Teilnehmer in einer Bezugsgruppe, der über eigene Anlagen verfügen kann, aber nicht muss und für den die gesamte Rechnung erstellt wird. Vertragspartner ist der Anlagenbesitzer an jeder andere Anlagenadresse, die von der Rechnungsadresse abweicht. Der Anlagenbesitzer – egal ob juristische oder natürliche Person – kann sich vom Rechnungsempfänger unterscheiden.

7. Wie können mehrere Teilnehmer einer Bezugsgruppe die Rechnung untereinander aufteilen?

Dies überlassen wir vollständig Ihnen – wir legen nur eine Gesamtrechnung je Bezugsgruppe an den genannten Rechnungsempfänger. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften von Ihnen in Eigenverantwortung einzuhalten sind und wir dazu keine Hilfestellung geben dürfen.

 

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Wie würde das in unserem
Fall konkret aussehen?
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